Naturheilpraxis Rotraut Barthel

   Wir müssen auf unsere Seele hören, wenn wir gesund werden wollen.                    Hildegard von Bingen


Kosten


Die Kosten für Heilpraktiker sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.


Patienten mit einer Privat-, Beihilfe-, oder Zusatzversicherung haben ganz oder teilweise Anspruch auf die Erstattung der Behandlungskosten. Dies richtet sich nach den individuell festgelegten Vertragsbedingungen.

Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn, was für Sie zutrifft.

Bei Fragen dazu stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Da die Ziffern in dieser Gebührenordnung seit 1986 nicht mehr angepasst wurden, entsteht eine Differenz zur tatsächlichen Rechnung, damit auch wir kostendeckend arbeiten können.

Die Rechnung ist in jedem Fall, unabhängig von der Versicherungsleistung zu begleichen.


Gern nehme ich mir für Sie und Ihre Beschwerden ausreichend Zeit. Ich bitte Sie daher, für eine erste Befundaufnahme 1-1,5h Zeit einzuplanen. Es entstehen dafür Kosten in Höhe von 60-90 Euro.

Kosten für Folgekonsultationen richten sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand, wobei ein Stundensatz von 60 Euro festgelegt ist.

Über das Entgelt für spezielle Therapien sowie Materialkosten informiere ich Sie gern vor Beginn der Behandlung.